Partner und Praxisgruppenleiter Dr. Martin Foerster hat bei der diesjährigen ÖGSW Immobilientagung über zivilrechtliche Aspekte bei der Immobilienweitergabe referiert. Ein besonderer Schwerpunkt des Vortrags war unter anderem die Möglichkeit der Vermeidung einer Mietzinsanhebung gemäß § 12a MRG sowie die Absicherung bei der Schenkung von Immobilien, wie beispielsweise durch Wohnrechte, Fruchtgenussrechte und bei Belastungs- und Veräußerungsverboten.