Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat die erste Entscheidung zur Mietzinsminderung in Zusammenhang mit Covid-19 gefällt. Während das Gericht die Mietzinsreduktion grundsätzlich bestätigt, bleiben viele Fragen unbeantwortet. Unser Partner Martin Foerster analysiert, warum die Entscheidung nur von eingeschränkter Bedeutung ist und eine richtungsweisende Entscheidung zu diesem Thema noch bevorsteht.