Der Oberste Gerichtshof hat kürzlich entschieden, dass eine lange Kündigungsfrist und ein langfristiger Kündigungsverzicht in einem Verbrauchermietvertrag nicht durchsetzbar sind. Partner Martin Foerster analysiert diese jüngste Entscheidung, die sich auf sämtliche Mietverträge auswirkt, auch auf jene, die nicht in den Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes fallen. Lesen Sie hier, in welchen Fällen langfristige Verpflichtungen des Mieters nicht gänzlich verboten sind: