Covid Legal Update: Der Oberste Gerichtshof hat einen vermieterfreundlicheren Kurs bei Mietminderungen im Zusammenhang mit Covid-19 eingeschlagen. In der Entscheidung heißt es, dass Restaurants, die während der Pandemie einen Mitnahme- oder Lieferservice hätten anbieten können, keinen Anspruch auf eine 100%ige Mietminderung haben. Dabei ist es unerheblich, ob das Restaurant vor oder während der Pandemie tatsächlich Take-out- oder Lieferservices angeboten hat. Hier gibt es den gesamten Sachverhalt mit einem Kommentar von Martin Foerster zum Nachlesen: