In Österreich gibt es bis dato keine eigenen Richtlinien für die Erhebung von Verbands- oder Sammelklagen. Bis zur Umsetzung der Sammelklage nach österreichischem Recht wird man in der österreichischen Rechtspraxis weiterhin auf die sogenannte „Sammelklage österreichischer Prägung“ zurückgreifen müssen, die sich seit vielen Jahren als zuverlässiges Instrument bewährt hat.
Unsere Rechtsanwälte Peter Machherndl und Maximilian Albert Müller aus dem Dispute Resolution Team führen in ihrer Analyse in „ICLG – Class and Group Actions“ des Herausgebers Global Legal Group durch das Verfahren, die Anwendbarkeit und die wesentlichen Punkte.